ZWANGSVOLL-
STRECKUNGSRECHT
Das Zwangsvollstreckungsrecht umfasst aus der Sicht des Gläubigers die Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner, aus der Sicht des Schuldners die Abwehr von unberechtigten oder unverhältnismäßigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn. Vollstreckungsmittel sind u.a. die Pfändung von Gegenständen und Forderungen wie Einkommen oder Konten, ferner bei Grundstücken die Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder Eintragung von Sicherungshypotheken, die Wegnahme herauszugebender Gegenstände und Zwangsgeld bzw. Zwangshaft zur Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Schmidt
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