NACHBARRECHT
Nachbarrechtliche Streitigkeiten ergeben sich vor allem aus der rechtswidrigen Nutzung des jeweils anderen Grundstücks. Insbesondere Emissionen in Form von übermäßigem Lärm, Geruch o.ä. gehören hierher. Aber auch der Zustand oder die Bebauung des Nachbargrundstücks kann stören, etwa durch die Verletzung von Grenzabständen durch Bauwerke, überstehende Zweige oder Wurzeln von Bäumen, Grundstücksvertiefungen, Grenzmauern oder Zäune, Notwege, Überbauten u.v.m. Schließlich geht es im Nachbarrecht auch um die Nutzung und Pflege gemeinsamer Anlagen wie Garagen, Wege und Flächen.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Brinker
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