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BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Unser Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Konrad Gödde ist zu einem wesentlichen Teil seiner beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig. Durch eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und Beratungen hat sich eine entsprechende Kompetenz und Grundlage für weitere Tätigkeiten entwickelt.

In der jüngsten Vergangenheit ist die Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen ins Zentrum der Bearbeitung gerückt. Es besteht insofern die Möglichkeit, durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen insbesondere in den Jahren von 2002 bis 2010 von unliebsamen und hoch zu verzinsenden Darlehensverträgen, insbesondere Immobiliendarlehen, loszukommen. Sie haben insofern die Möglichkeit, durch eine einfache Widerrufserklärung, die bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ohne zeitliche Begrenzung möglich ist, sich von diesen „schlechten“ Verträgen zu trennen.

Dadurch können immense Zinsen gespart und neue günstige Verträge abgeschlossen werden.

Die Rechtsfolge einer solchen Widerrufserklärung ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Die Bank kann insofern den Darlehensbetrag zurückverlangen gegen Leistung marktüblicher Zinsen und Sie bekommen Ihre Zinsen und Tilgungszahlungen, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz, zurück.

Insbesondere für die Zukunft ist der Widerruf also eine gute Möglichkeit, Ihre Finanzierungskosten wesentlich zu reduzieren.

Auch Abschlussgebühren oder sonstige Kosten sind von der Bank zurückzuzahlen.

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Konrad Gödde garantiert Ihnen eine schnelle Bearbeitung Ihres Darlehensvertrages. Eine Überprüfung Ihrer Verträge wird in kürzester Zeit zugesichert.

Die erste Überprüfung Ihrer vertraglichen Abreden und die Einschätzung der Möglichkeit der entsprechenden Widerrufserklärung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung werden in einem kostenfreien Beratungsgespräch durchgeführt.

Schon eine Vielzahl von den Mandanten von Herrn Dr. iur. Konrad Gödde haben insofern immense Zinsen gespart und neue günstige Grundlagen geschaffen.

Nach einer Auswertung der Verbraucherzentrale in Hamburg sind ca. 80 % der Kreditverträge, und dabei insbesondere die Immobilienkreditverträge in den Jahren von 2002.

Ihr kompetenter Ansprechpartner

DR. IUR. KONRAD GÖDDE

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