ALLGEMEINES VERTRAGSRECHT
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus jeder Art von Verträgen, z.B. Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Kredit- und Giroverträge etc. Viele Vertragstypen sind auch einem eigenen Rechtsgebiet zugeordnet, so z.B. das Reiserecht, Mietrecht, Versicherungsvertragsrecht oder das zivile Baurecht.
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