SPORTRECHT
Das Sportrecht umfasst zunächst die vertraglichen Beziehungen eines Sportlers zu seinem Verein. Gleichgültig ob Profi oder Amateur, kann es zu Auseinandersetzungen über wechselseitige Rechte und Pflichten kommen, etwa über Lohn und Gehalt, Werbeverträge, Leistungspflichten u.v.m. Gleiches gilt für die Beziehungen des Sportlers oder eines Vereins zum jeweiligen Fachverband, wenn es etwa um Spielberechtigungen oder Statuten geht. Aber auch die Rechtsverhältnisse der Vereine untereinander gehören hierher. Zwei wichtige Unterfälle des Sportrechts sind schließlich das Sporthaftungsrecht und das internationale Sportrecht. Im Sporthaftungsrecht geht es um Ansprüche auf Schadensersatz, die einem Verein, Verband, Sportler oder Drittem (z.B. Zuschauern, Sponsoren usw.) anlässlich einer Sportveranstaltung entstehen, sei es auf vertraglicher oder haftungsrechtlicher Basis. Das internationale Sportrecht hat die Rechtsbeziehungen zu ausländischen Vereinen und Verbänden zum Gegenstand, insbesondere hinsichtlich der Spiel- und Startberechtigungen eines Sportlers.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Rüsing, Brinker, Rohdewald
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