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REISERECHT

Zum Reiserecht gehören die Rechtsbeziehungen zwischen Reisendem, Reisebüro und Reiseveranstalter. Ist eine Reiseleistung nicht oder mangelhaft erbracht worden, sind Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen. Diese können sowohl dem Reiseveranstalter als auch – z.B. bei falscher Beratung – dem Reisebüro gegenüber bestehen. Ist eine Versicherung abgeschlossen worden (über Rücktrittskosten, Gepäck o.ä.) können sich bei Eintritt des Versicherungsfalles Streitigkeiten über die zu leistende Zahlung und deren Höhe ergeben. Schließlich umfasst das Reiserecht auch solche Ansprüche, die wegen der Schädigung eines Reisenden vor Ort entstehen können, z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld infolge der Verletzung von Sorgfaltspflichten bei Veranstaltungen.

Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Langkamp, LL.M.

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