VERSICHERUNGSRECHT
Das Versicherungsrecht beschreibt im Wesentlichen das Recht der Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen. Selbstverständlich sind nicht nur Verbraucher, sondern auch Firmen umfasst.
Das Versicherungsrecht betrifft üblicher Weise die Regulierung von Schäden.
Zu den wichtigsten Versicherungen zählen insbesondere Bereiche wie Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und aus unsrer Sicht wichtig auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherungen und damit im Zusammenhang stehenden Verträge.
Selbstverständlich sind auch sämtliche Kfz-Versicherungen und allgemeinen Haftpflichtversicherungen umfasst, die durch uns im Falle einer Streitigkeit bedient werden können.
Dieses Rechtsgebiet wird bearbeitet durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Langkamp, LL M.
Ihr kompetenter Ansprechpartner
MICHAEL LANGKAMP, LL.M.
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48143 Münster
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