HANDELSRECHT
Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Hierzu zählt die Durchsetzung von Ansprüchen der Handel treibenden Personen und Gesellschaften auf Erfüllung vertraglicher Pflichten, auf Schadensersatz u.v.m. Der Rechtsanwalt wirkt aber auch an der Erstellung von Verträgen mit und hilft, unberechtigte Ansprüche Dritter gegen den Kaufmann abzuwehren.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA und Notar Dr. iur. Konrad Gödde.
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