FAMILIENRECHT
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten, insbesondere zu Ämtern und Behörden. Familieninterne Rechtsstreitigkeiten resultieren insbesondere aus den wechselseitigen Unterhalts- und Fürsorgepflichten der Ehegatten, Kinder und Verwandten, betreffen aber auch die Vormundschaft, Betreuung und Pflege von Angehörigen. Mit Ämtern und Behörden schließlich sind Fragen wie Adoption, Sorgerecht und Personenstand zu klären.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Rohdewald
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