HAFTUNGSRECHT
Der Begriff Haftungsrecht bezeichnet alle Ansprüche, die gegen eine Person aufgrund von Fehlverhalten geltend gemacht werden. Häufig geht es um die Verletzung von Sorgfaltspflichten (z.B. das unterlassene Streuen auf dem Gehweg im Winter, die fehlende oder mangelhafte Absicherung von Gefahrenquellen usw.). Pflichtverletzungen können sich aber auch beim Betrieb von emittierenden Anlagen ergeben. Aber auch deliktische Ansprüche wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gehören hierher.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Langkamp, LL.M.
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