VERKEHRSUNFALLRECHT
Das Verkehrsunfallrecht umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen anlässlich eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung. Ein Verkehrsunfall kann weit reichende Konsequenzen haben, z.B. zu Schadensersatzansprüchen für beschädigte Fahrzeuge, aber auch Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Gutachterkosten, Arztkosten, Pflegeaufwand, Unterhaltsausfall u.v.m. führen. Ist ein Personenschaden eingetreten, entstehen häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld. Verkehrsunfälle in diesem Sinne sind nicht nur solche mit Kraftfahrzeugen, sondern auch solche unter Beteiligung von Fußgängern, Radfahrern etc. Überschneidungen mit dem Straßenverkehrsrecht treten ein, wenn anlässlich eines Unfalls Bußgelder ausgesprochen oder Straftaten (Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung usw.) begangen worden sind. Hier übernimmt der Rechtsanwalt die gesamte Korrespondenz und Interessenvertretung mit den Ermittlungsbehörden einschließlich der Verteidigung im Falle der Anklageerhebung.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Brinker
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