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BETRIEBS-
VERFASSUNGSRECHT

Das Betriebsverfassungsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite innerhalb eines Unternehmens. Im Vordergrund dieses Aufgabengebiets stehen die Rechte und Pflichten des Betriebsrats, also seine Gründung, Zusammensetzung, Mitwirkungsbefugnisse usw. Ferner geht es um viele andere Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts wie Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übungen, das Kündigungsrecht und den Mutterschutz. Betriebsverfassungsrecht ist also letztlich ein Unterfall des Arbeitsrechts. Wir beraten dabei nicht nur Arbeitnehmer, sondern vor allem auch Unternehmen jeder Größe, Verbände und Gewerkschaften.

Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Rüsing

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